Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Daten des Dienstleisters


Firmenname: OTP Ingatlanüzemeltető Kft.

Hauptsitz: 1138 Budapest, Váci utca 141-143

Firmenregistrierungsnummer: 01-09-896519

Steuernummer: 14271623-4-41

Verwaltete Unterkunft: Hotel OTP Balatonszemes

Adresse: 8636 Balatonszemes, Parti sétány 159.

Telefon: +36 84 560 911


2. Allgemeine Bestimmungen

 1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden: AGB) regeln die Nutzung der Unterkunft (im Folgenden: Hotel) und deren Dienstleistungen des vom Dienstleister betriebenen Hotels OTP Balatonszemes mit Sitz in Parti sétány 159, 8636 Balatonszemes.
 2. Einzelne Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließen den Abschluss gesonderter, besonderer Vereinbarungen mit Reisevermittlern und Veranstaltern mit abweichenden Bedingungen nicht aus.
 3. Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, dass in bestimmten Situationen höherer Gewalt – z.B. Epidemie - abweichend von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - regelt die Nutzung des Hotels und seiner Leistungen zusätzlich in einer öffentlich zugänglichen und auf der Website des Hotels veröffentlichten und für jedermann zugänglichen Anleitung.


3. Vertragsparteien
 
1. Die vom Dienstleister bereitgestellten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. Sofern der Gast die Bestellung der Leistungen direkt beim Leistungsträger aufgibt, ist der Gast Vertragspartner. Der Dienstleister und der Gast werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemeinsam Vertragsparteien (im Folgenden: Parteien).
2. Wird die Bestellung der Dienstleistungen im Namen des Gastes durch einen Dritten (im Folgenden: Vermittler) an den Dienstleister übermittelt, richten sich die Bedingungen der Zusammenarbeit nach dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

4. Die Art und Weise und Bedingungen der Nutzung des Dienstes
 
1. Der Dienstleister sendet stets ein schriftliches Angebot auf die mündliche oder schriftliche Angebotsanfrage des Gastes. Wenn innerhalb von 48 Stunden ab dem Datum der Angebotszusendung bzw. innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer keine konkrete Bestellung bzw. Annahme des Angebots eingeht, erlischt die Angebotspflicht des Dienstleisters.
2. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung des Gastes durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlicher Vertrag (im Folgenden: Vertrag). Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen, von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung. Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister ist nicht gültig.
3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen gilt für einen bestimmten Zeitraum.
4. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf der angegebenen Frist endgültig, hat der Dienstleister Anspruch auf die volle Vergütung für die im Vertrag vereinbarte Leistung. Der Dienstleister ist berechtigt, ein vor Ablauf der Frist geräumtes Zimmer weiterzuverkaufen.
5. Eine vom Gast veranlasste Verlängerung der Beherbergungsleistung bedarf der vorherigen Zustimmung des Leistungsträgers. In diesem Fall kann der Dienstleister eine Rückerstattung des Entgelts für die bereits erbrachte Leistung verlangen.
6. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung ist, dass sich der Gast vor Bezug des Zimmers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch Vorlage seiner entsprechenden Dokumente ausweisen muss. Ohne Benachrichtigung kann niemand im Hotel übernachten.

5. Beginn und Ende der Unterkunft / Check-in; Kasse/
 
1. Der Gast hat das Recht, die Zimmer ab 14:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
2. Für den Fall, dass der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Tages nicht erscheint, hat der Dienstleister das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, im Vertrag ist eine spätere Ankunftszeit vereinbart.
3. Der Gast hat das Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen.
4. Abhängig von der Belegung des Hotels besteht gegen Gebühr die Möglichkeit einer vorzeitigen Anreise (3.000 HUF/Stunde/Zimmer ab 11:00 Uhr) und einer späten Abreise (3.000 HUF brutto für jede angefangene Stunde/Zimmer ab 10:10 Uhr). Möchte der Gast diesen Service in Anspruch nehmen, muss er dies der Hotelrezeption am Tag vor seiner Ankunft mitteilen.
5. Bei Gruppen (mehr als 20 Personen) ist die Check-In-Zeit 15:00 Uhr und die Abreise 10:00 Uhr. Bei Gruppen ist eine vorzeitige Anreise und verspätete Abreise nicht möglich.


6. Erweiterung der Unterkunft
 
1. Für die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes ist die vorherige Zustimmung des Leistungsträgers erforderlich.
2. Verlässt der Gast sein Zimmer nicht bis 10:00 Uhr des beim Check-in als Abreisetag angegebenen Tages und hat der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor zugestimmt, ist der Dienstleister berechtigt, ab 10:10 Uhr eine Bruttogebühr von 3.000 HUF/Stunde/Zimmer für jede angefangene Stunde zu berechnen. Verlässt der Gast das Zimmer nicht bis 14:00 Uhr, ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast das volle Übernachtungsentgelt in Rechnung zu stellen und gleichzeitig erlischt die Leistungspflicht des Dienstleisters.

7. Preise
 
1. Die aktuellen Listenpreise des Hotels sind an der Informationstafel im Foyer des Hotels ausgehängt, können aber auch auf der Website des Hotels (https://balatonszemes.otphotel.hu) eingesehen werden. Die Preislisten für weitere Leistungen des Hotels sind in den jeweiligen Abteilungen (z.B. Restaurant, Wellness) erhältlich.
2. Über den Preis der Leistungen kann sich der Gast jederzeit vor Beginn der Leistung an der Hotelrezeption informieren.
3. Der Dienstleister kann seine angegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (z. B. aufgrund von Paketpreisen oder anderen Rabatten). Wenn der Gast eine Unterkunft gebucht hat und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt hat, kann der Dienstleister diesen Paketpreis nicht mehr ändern.
4. Die veröffentlichten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich der Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist. Der Dienstleister wird die durch die Änderung des geltenden Steuerrechts (Mehrwertsteuer, IFA) entstehenden Mehrkosten nach vorheriger Mitteilung an den Vertragspartner weiterbelasten.
5. Ein Einzelbettzuschlag wird in allen Fällen berechnet, in denen ein Hauptzahler in einer Zimmereinheit übernachtet, in der mehrere Personen untergebracht werden können.


8. Angebote, Rabatte
 
1. Aktuelle Angebote und Rabatte werden auf der Website des Hotels und anderen einzigartigen Vertriebskanälen bekannt gegeben. Die ausgeschriebenen Rabatte gelten immer für Einzelzimmerbuchungen.
2. Die angekündigten Rabatte sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
3. Bei Reservierungen von Produkten des Dienstleisters zu Sonderkonditionen, Gruppenreservierungen oder Veranstaltungen gelten die im Einzelvertrag festgelegten Konditionen.


9. Kinderermäßigungen
 
Sofern der Leistungserbringer bei den Pauschalangeboten oder Tagespreisen nichts anderes angibt, werden für Kinder – bei Unterbringung im Zimmer der Eltern – folgende Ermäßigungen bei der Unterbringung gewährt:
Alle Dienste sind für Kinder im Alter von 0 bis 2,99 Jahren kostenlos
Im Alter zwischen 3 und 7,99 Jahren gewähren wir 50 % Ermäßigung auf die Unterkunftsleistungen
Im Alter zwischen 8 und 13,99 Jahren gewähren wir 30 % Ermäßigung auf die Übernachtungsleistungen
Der Wunsch nach einem Zustellbett muss im Voraus gleichzeitig mit der Reservierung mit dem Dienstleister vereinbart werden.

10. Zahlungsart
 
1. Der Leistungserbringer fordert die Gegenleistung für die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme, in der Regel vor Verlassen des Hotels durch den Vertragspartner, kann aber auch die Möglichkeit einer Nachzahlung im Rahmen einer Einzelvereinbarung vorsehen.
2. Der Gast ist berechtigt und verpflichtet, die Leistung spätestens zum Zeitpunkt der Abreise aus dem Hotel per Banküberweisung oder vor Ort mit Bargeld, Bankkarte oder einer gültigen und unbeschädigten OTP/MKB/K&H Széchenyi Pihenő-Karte, die ausschließlich auf den Namen des Gastes oder der mit ihm übernachtenden Person ausgestellt wurde, zu bezahlen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
3. Bei Zahlung per Banküberweisung hat der Gast – soweit sich aus der mit dem Leistungserbringer geschlossenen Einzelvereinbarung nichts anderes ergibt – die Gegenleistung für die bestellten Leistungen vor dem angegebenen Anreisetag auf das Bankkonto des Hotels in der Weise zu überweisen, dass der angegebene Betrag bis zum Anreisetag auf dem Bankkonto des Hotels gutgeschrieben wird oder der Gast die Überweisung durch eine unwiderrufliche Erklärung des Finanzinstituts des Kundenbetreuers bestätigt, dass die Überweisung erfolgt ist.


11. Vorauszahlungsbedingungen
 
Für die Buchung ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich. Der Vorschuss kann per Bankkarte oder Banküberweisung bezahlt werden. Die Reservierung gilt nur dann als gültig, wenn fristgerecht eine erfolgreiche Kreditkartentransaktion oder eine Bankvorauszahlung eingegangen ist.
In besonderen Zeiträumen ist für die Buchung eine Anzahlung von 50 % erforderlich. Sie können den Vorschuss per Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlen. Die Reservierung gilt nur dann als gültig, wenn fristgerecht eine erfolgreiche Kreditkartentransaktion oder Bankvorauszahlung eingegangen ist.
12. Stornobedingungen
 
Sofern im Vertrag keine anderen Bedingungen festgelegt wurden, lauten die Stornobedingungen – mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt – wie folgt:
Reservierungen können bis zum 8. Tag vor dem Anreisetag kostenfrei storniert werden, die Anzahlung wird dem Gast zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisetag gilt die Anzahlung als Reservierung und der Gast verliert den gezahlten Betrag. In Sonderzeiträumen ist eine Übertragung des Vorabentgeltes auf eine andere Reservierung innerhalb der Stornofrist nicht möglich.
Reservierungen können vom Hotel bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. In diesem Fall erstattet das Hotel dem Gast die volle Anzahlung. Alternativ bietet das Hotel dem Gast einen anderen Zeitraum an, auf den die Reservierung des Gastes zum ursprünglichen Preis kostenfrei übertragen werden kann.


14. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungsverpflichtung
 
1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und damit die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, wenn:
– der Gast das Zimmer oder die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
- der Gast sein Zimmer nicht bis 10:00 Uhr des beim Check-in als Abreisetag angegebenen Tages räumt und der Dienstleister einer Verlängerung des Aufenthalts nicht zuvor zugestimmt hat;
- der Gast sich in anstößiger und unhöflicher Weise gegenüber der Sicherheit und Ordnung der Unterkunft oder deren Personal verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, drohendes, beleidigendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten an den Tag legt;
– der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;
2. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt wird, wird der Vertrag gekündigt.


15. Platzierungsgarantie
 
1. Wenn der Dienstleister aus eigenem Verschulden (z. B. Überberechnung, vorübergehende Betriebsstörungen usw.) nicht in der Lage ist, die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu erbringen, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu dem darin bestätigten Preis für die darin festgelegte Dauer – bzw. bis zum Wegfall der Behinderung – in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister.
3. Kommt der Leistungsträger diesen Verpflichtungen vollständig nach oder hat der Gast die ihm angebotene alternative Unterkunftsmöglichkeit angenommen, kann der Vertragspartner daraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten.
4. Wenn der Gast die angebotene Ersatzunterkunft aus berechtigten Gründen nicht annimmt, wird ihm im Falle einer Behinderung des Leistungserbringers vor dem Anreisetag der gezahlte Betrag zurückerstattet. Im Falle einer Behinderung des Leistungserbringers nach der Ankunft werden die Parteien miteinander über die tatsächlich erbrachten Leistungen abrechnen und einen eventuellen Schadensersatzanspruch des Gastes gegen den Dienstleister gemäß den Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: Bürgerliches Gesetzbuch) geltend machen

16. Rechte des Gastes
 
1. Mit dem Abschluss des Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf die übliche Nutzung der von ihm gemieteten Räumlichkeiten sowie auf die übliche Nutzung der den Gästen zur Verfügung gestellten Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes wie gewohnt und ohne besondere Bedingungen sowie auf die übliche Bedienung während der Öffnungszeiten gemäß der Ausschreibung.
2. Der Gast kann eine Beschwerde bezüglich der Erbringung der vom Dienstleister während des Aufenthalts im Hotel erbrachten Leistungen einreichen. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Dienstleister, die ihm mit schriftlicher Bestätigung zugesandten (oder von ihm im Protokoll der mündlichen Beschwerde festgehaltenen) Beschwerden zu bearbeiten. Etwaige Reklamationen werden vom Dienstleister individuell bearbeitet. Der Gast kann eine Beschwerde schriftlich unter folgender Adresse und Kontaktdaten einreichen:
OTP Ingatlanüzemeltető Kft. – Hotel OTP Balatonszemes
Adresse: 8636 Balatonszemes, Parti sétány 159.
Postanschrift: 8636 Balatonszemes, Parti sétány 159.
Telefon: +36 84 560 911
E-Mail: recepcio@otphotel.hu
Der Dienstleister untersucht die schriftliche Beschwerde gemäß dem CLV von 1997 zum Verbraucherschutz. auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführt.


17. Pflichten des Gastes
 
1. Der Gast ist verpflichtet, das Entgelt für die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen gemäß IV. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. 2. bis zum in der Bestätigung genannten Termin oder bis zum Vertragsende.
2. Für den Fall, dass Gäste Speisen oder Getränke in das Hotel mitbringen und diese in öffentlichen Bereichen verzehren, ist der Leistungsträger berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt (bei sogenannten „Korken“-Getränken) zu verlangen. Gästen ist es nicht gestattet, Speisen/Getränke aus den Industrieanlagen des Hotels mitzunehmen.
3. Für die Inbetriebnahme von in die Unterkunft mitgebrachten elektrischen Geräten, die nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Dienstleisters einzuholen.
4. Gästefahrzeuge können kostenlos auf dem nicht überdachten und unbewachten Parkplatz des Hotels abgestellt werden. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen und den darauf abgestellten Gegenständen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Einbruch in das Fahrzeug und Diebstahl von Gegenständen im Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs, Schäden durch Naturereignisse).
5. Sie müssen auf dem Parkplatz gemäß den Vorschriften des KRESZ fahren. Die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen beträgt 20 km/h. Bitte entsorgen Sie den Müll in den Müllcontainern im Anlagenbereich und in den Zimmern. Es ist nicht möglich, Möbel aus dem Raum oder dem Gebäude zu entfernen.
6. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für in den Zimmern zurückgelassene Wertgegenstände.
7. Der Gast darf die Werkzeuge und Geräte im Hotelbereich ausschließlich auf eigene Gefahr und unter zwingender Einhaltung der Hinweise in der ausgehängten Benutzer-/Verwaltungsanleitung nutzen.


8. XLII von 1999 über den Nichtraucherschutz und bestimmte Regeln für den Konsum und Vertrieb von Tabakerzeugnissen. Gemäß der Umsetzung des Gesetzes ist das Rauchen in den geschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich Gästezimmern) und in seinen Gemeinschaftsbereichen verboten. Der Diensteanbieter hat die Hinweise zur Einhaltung dieser Pflichten an den gesetzlich vorgeschriebenen Stellen angebracht. Die Mitarbeiter des Hotels haben das Recht, die Gäste und alle anderen Personen, die sich im Hotelbereich aufhalten, auf die Einhaltung dieses Gesetzes hinzuweisen und rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Die Gäste und alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten, sind verpflichtet, diese Rechtsvorschriften einzuhalten und etwaige Hinweise zu befolgen. Sollte der Dienstleister aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer anderen Person, die sich auf dem Hotelgelände aufhält, von der zuständigen Behörde auf der Grundlage der genannten Rechtsvorschriften mit einer Geldbuße belegt werden, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Höhe der Geldbuße an die Person weiterzugeben, die das rechtswidrige Verhalten gezeigt hat, oder die Zahlung der Geldbuße zu verlangen.
9. Es ist verboten, brennbare oder explosive Materialien in den Hotelzimmern aufzubewahren. Im Brandfall ist die Hotelrezeption unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle eines Brandes oder eines sonstigen Alarms sind die Gäste verpflichtet, die Zimmer und die Gemeinschaftsräume des Hotels – entsprechend den dortigen Hinweisen – schnellstmöglich zu verlassen.
10. Vom Gast mitgebrachte Feuerwerkskörper und sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels sowie der Einholung behördlicher Genehmigungen durch den Gast.
11. Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich in seinem Verantwortungsbereich befindliche Kinder unter 14 Jahren im Hotel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
12. Gäste, die die Zimmer oder die mitbenutzten Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände des Hotels mitbenutzen, haften als Gesamtschuldner für alle Schäden, die bei unsachgemäßer Nutzung entstehen.


13. Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Leistungserbringer durch ein Verschulden des Gastes, seiner Begleitperson oder einer anderen von ihm zu vertretenden Person entstehen. Der Dienstleister ersetzt den Schaden, den der Gast, seine Begleitperson oder eine andere Person in seinem Verantwortungsbereich fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
14. Der Gast ist verpflichtet, das Hotelgebäude und seine unmittelbare Umgebung bestimmungsgemäß und ohne unnötige Belästigung anderer Gäste zu nutzen.
15. Im Innenbereich des Hotels sowie auf den Terrassen ist es zur Wahrung der Ruhe der Gäste verboten, nach 22:00 Uhr Lärm zu machen, im Inneren der Zimmer in störender Lautstärke fernzusehen, Musik zu hören und in der Lobby laute Musik abzuspielen.
16. Der Gast hat den Schaden unverzüglich an der Rezeption des Hotels zu melden und dem Hotel alle zur Aufklärung des Schadensumfelds bzw. zur Aufnahme einer polizeilichen Anzeige/polizeilichen Maßnahme erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
17. Einrichtungsgegenstände und Textilien dürfen nicht aus dem Hotel mitgenommen werden.
18. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Dienstleister in den Gemeinschaftsräumen des Hotels (mit Ausnahme der Umkleide- und Toilettenräume, jedoch einschließlich des Parkplatzes und der unmittelbar zum Hotel gehörenden Außenbereiche) aus Gründen des Vermögensschutzes ein Überwachungskamerasystem betreibt, dessen Aufzeichnungen auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht werden.
19. Der Gast ist verpflichtet, sein Zimmer jederzeit verschlossen zu halten, sicherzustellen, dass er sein Zimmer beim Verlassen seines Zimmers abgeschlossen hat und dass die Tür ordnungsgemäß geschlossen ist und sich auch bei geringfügiger Gewalteinwirkung nicht öffnet.
 
18. Einfuhr von Haustieren
 
1. Der Leistungsträger behält sich das Recht vor, keine Haustiere im Hotel aufzunehmen.


19. Rechte des Dienstleisters
 
Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die in Anspruch genommenen oder im Vertrag bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen entgeltlichen Leistungen nicht nach, ist der Leistungserbringer zur Sicherung seiner Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet. Dem Gast steht ein Pfandrecht an den von ihm ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenständen zu. Auf dieses Pfandrecht ist die Regelung des Vermieterpfandrechts ordnungsgemäß anzuwenden. Solange das Pfandrecht besteht, kann der Dienstleister die Entfernung der mit dem Pfandrecht belasteten Vermögenswerte verhindern. Handelt es sich bei der Pfandsache um ein im Eigentum des Gastes stehendes Fahrzeug, so gilt das Pfandrecht nur für die Pfandsache und stellt keine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit des Gastes oder seiner Mitreisenden dar. Die oben genannten Personen dürfen das Hotel ohne weitere Einschränkungen verlassen.
 
20. Pflicht des Dienstleisters
 
1. Die Verpflichtung des Dienstleisters besteht darin, dem Gast die im Rahmen des Vertrags bestellten Unterkunfts- und sonstigen Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards bereitzustellen.
2. Die Pflicht des Dienstleisters besteht darin, die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen und die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems zu unternehmen, diese schriftlich festzuhalten und den Gast darüber zu informieren.
3. Das Hotelpersonal ist für die Einhaltung und Einhaltung des Verbots verantwortlich, nach 22:00 Uhr Lärm zu machen, in den Innenräumen der Zimmer in störender Lautstärke fernzusehen, Musik zu hören und nach 22:00 Uhr laute Musik in der Lobby zu spielen.


21. Krankheit oder Tod des Gastes
 
1. Wenn der Gast während der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, im eigenen Interesse zu handeln, bietet der Leistungserbringer medizinische Hilfe an, wobei die Kosten der angebotenen und akzeptierten medizinischen Hilfe vom Gast zu tragen sind. Stellt der Arzt eine Infektionskrankheit fest, ist der Leistungserbringer berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern. Mehrkosten, die durch vorzeitiges Verlassen des Hotels entstehen, gehen zu Lasten des Gastes.
2. Im Krankheits-/Todesfall des Gastes verlangt der Dienstleister eine Kostenentschädigung vom Verwandten, Erben oder Rechnungszahler des betreffenden Gastes; mögliche medizinische und verfahrenstechnische Kosten, Entschädigungen für vor dem Tod in Anspruch genommene Leistungen sowie mögliche Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Tod.
3. Der Leistungserbringer betrachtet den Tod des Gastes als eine Abreise vor Ablauf der Vertragslaufzeit und in diesem Fall kann das Honorar für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit nicht an den oder die gesetzlichen Erben zurückerstattet werden.


22. Haftung des Dienstleisters für Schäden
 
1. Der Dienstleister übernimmt die Verantwortung für den Schaden, der durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der Sachen des Gastes entsteht, sofern der Gast diese an einem vom Dienstleister bezeichneten oder allgemein dafür vorgesehenen Ort abgelegt oder einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, der zur Entgegennahme seiner Sachen befugt ist.
2. Die Haftung des Leistungsträgers erstreckt sich nicht auf solche Schadensereignisse, die auf irreparablen Ursachen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Mitarbeiter des Leistungsträgers und der Gäste liegen, oder die durch den Gast selbst verursacht wurden.
3. Der Dienstleister kann Orte im Hotelbereich festlegen, die der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für mögliche Schäden oder Verletzungen des Gastes an solchen Orten.
4. Für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn er die Sache ausdrücklich zur Verwahrung übernommen hat oder der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast. Der Dienstleister haftet auch nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
5. Der Leistungserbringer haftet nicht für Schäden, auch wenn die Nutzung dieser Einrichtungen für die Dauer der zur Einhaltung von Notfall- oder Gesundheitsvorschriften angeordneten Wartungsarbeiten an der Wellnessabteilung des Hotels oder seinen Einrichtungen eingeschränkt oder nicht gestattet ist.
6. Die Nutzung der Wellnessabteilung des Hotels erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In wassernahen Bereichen besteht erhöhte Rutschgefahr, für daraus resultierende Unfälle übernimmt das Hotel keine Haftung.


23. Vertraulichkeit
 
Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Dienstleister verpflichtet, die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 und CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit einzuhalten. in Übereinstimmung mit den Regeln des Gesetzes handeln (im Folgenden: Infotv.).
 
24. Datenschutz
 
1. Der Dienstleister legt im Rahmen seiner Tätigkeit großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. In jedem Fall behandelt sie die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, sorgt für deren Sicherheit, ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen und entwickelt die zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze erforderlichen Verfahrensregeln.
 
2. Einzelheiten zur Datenverwaltung im Rahmen der Tätigkeit des Dienstleisters können Sie den Allgemeinen Datenschutzinformationen auf der Website des Hotels entnehmen.


25. Force-Major
 
1. Keine der Vertragsparteien kann für einen unvorhersehbaren Grund oder Umstand verantwortlich gemacht werden, der nach oder vor Vertragsschluss eingetreten ist, aber nicht durch menschliche Gewalt verhindert werden kann (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, schlechtes Wetter, Stromausfall, Streik, Epidemie, Auftreten behördlicher/staatlicher Beschränkungen), auf den die Partei keinen Einfluss hat (höhere Gewalt) oder der diese Partei unmittelbar an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindert, entbindet jede Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, solange dies der Fall ist Grund oder Umstand vorliegt.
2. Die Parteien vereinbaren, dass sie ihr Möglichstes tun werden, um die Möglichkeit des Eintretens dieser Ursachen und Umstände auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren und den dadurch verursachten Schaden oder die Verzögerung so schnell wie möglich zu beheben.
3. Im Falle eines Leistungsausfalls aufgrund höherer Gewalt vereinbaren die Parteien entweder innerhalb von 12 Monaten ab der ursprünglichen Reservierung einen neuen Termin für die Inanspruchnahme der Leistung oder – wenn eine Partei der anderen Partei schriftlich mitteilt, dass sie die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen kann – wird der Vertrag durch einseitige Erklärung einer Vertragspartei zu diesem Inhalt mit sofortiger Wirkung gekündigt.
4. Wenn die Erbringung der im Vertrag enthaltenen Leistungen aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird, haftet keine der Vertragsparteien für Schäden, die Parteien sind verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen miteinander zu verrechnen, die Parteien sind von der Erbringung von Leistungen befreit, die aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können.


26. Erfüllungsort des Vertrages und im Rechtsverhältnis der Parteien anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
 
1. Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Hotels.
2. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gelten die Bestimmungen der ungarischen Gesetzgebung.
3. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die einschlägigen ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch. Es gelten die Bestimmungen.
4. Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien – je nach Wertgrenze – die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Kaposvár und des Gerichts Kaposvár.
 
27. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
1. Im Falle des Vertragsabschlusses erklärt der Gast, dass er die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen gelesen und verstanden hat und mit deren Bestimmungen und deren Anwendung im Zusammenhang mit dem Vertrag einverstanden ist.
2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Gast an, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden können. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Website des Hotels und an der Rezeption.
3. Die Parteien erklären einstimmig, dass bei Abweichungen zwischen den besonderen Vertragsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen des Vertrags Vorrang haben.
 
Inkrafttreten dieser AGB: 16.11.2022
Datum: Balatonszemes, 16.11.2022.




8636 Balatonszemes, Parti sétány 159. • +36 84 560 911 • balatonszemes@otphotel.hu